Bundesverwaltungsgericht zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen ist, wenn dieser Punktestand bereits bei Verwarnung des Fahr­erlaubnis­inhabers gegeben, der Fahr­erlaubnis­behörde aber noch nicht bekannt war. Eine Verringerung des Punktestandes auf sieben Punkte, die vorgesehen ist, wenn die Fahr­erlaubnis­behörde einen Fahr­erlaubnis­inhaber trotz Erreichens von acht oder mehr Punkten erst noch verwarnen muss, kann in einem solchen Fall nicht beansprucht werden. Nach Ansicht des Gerichts muss die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems hinter Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2017, Az.: BVerwG 3 C 21.15

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