Bundesverwaltungsgericht zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnis auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen ist, wenn dieser Punktestand bereits bei Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers gegeben, der Fahrerlaubnisbehörde aber noch nicht bekannt war. Eine Verringerung des Punktestandes auf sieben Punkte, die vorgesehen ist, wenn die Fahrerlaubnisbehörde einen Fahrerlaubnisinhaber trotz Erreichens von acht oder mehr Punkten erst noch verwarnen muss, kann in einem solchen Fall nicht beansprucht werden. Nach Ansicht des Gerichts muss die Warn- und Erziehungsfunktion des gestuften Maßnahmensystems hinter Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern zurücktreten.
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.01.2017, Az.: BVerwG 3 C 21.15
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