Widerruf der Fahrerlaubnis für “begleitetes” Fahren nach dem ersten Verstoß zulässig
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass Fahranfängern, denen zwischen 17 und 18 Jahren der Führerschein für begleitetes Fahren erteilt wird, diesen wieder abgeben müssen, wenn sie ohne die eingetragene Begleitperson Auto fahren und dabei erwischt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde muss dann die Fahrerlaubnis widerrufen. Der Führerscheinentzug ist damit auch ohne aus Verstoß resultierender Punkte in Flensburg rechtmäßig.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2016, Az.: 10 S 1404/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe