Abgasmanipulation: Klage gegen Volkswagen AG auf Kaufpreiserstattung erfolgreich

Das Landgericht Hildesheim hat der Klage des Käufers eines Skoda Yeti gegen die Volkswagen AG auf Erstattung des Kaufpreises stattgegeben. Nach Ansicht des Gerichts könne die offensichtliche Verbraucher­täuschung nicht als bloßes Kavaliersdelikt angesehen werden. Deshalb müsse die Volkswagen AG die wirtschaftlichen Folgen des Kaufes dadurch ungeschehen machen, dass sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges erstatte.
Landgericht Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017, Az.: 3 O 139/16
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