Bundesgerichtshof bejaht Mangelhaftigkeit eines Gebrauchtwagens bei internationaler Fahndungsausschreibung
Ein Fahndungseintrag im Schengener Informationssystem (SIS) kann bei einem Gebrauchtwagen einen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigenden Rechtsmangel (§§ 433 Abs. 1 Satz 2, 435 Satz 1 BGB) darstellen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zum einen könne das Fahrzeug dem Halter aufgrund des Eintrags jederzeit auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Zum anderen leide möglicherweise auch die Weiterverkäuflichkeit des Pkw, betonte das Gericht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017, Az.: VIII ZR 234/15
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