Kein Eintritt der Reiseversicherung für Verlust von Reisepapieren durch Überfall
Eine Reiseversicherung, die erhebliche Schäden am Eigentum durch strafbare Handlungen im Verlauf einer Reise beinhaltet, trifft keine Einstandspflicht, wenn dem Versicherten bei einem Überfall Pass und Flugtickets geraubt werden. Es fehle an einem erheblichen Schaden unmittelbar am Eigentum, weil der reine Sachwert der Papiere gering sei, hob das Landgericht Hildesheim in einer Entscheidung hervor.
Landgericht Hildesheim, Urteil vom 06.01.2017, Az.: 7 S 136/16
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