Wirksame fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs bei Kenntnis des Mieters von ausbleibenden Mietzahlungen durch Jobcenter

Stellt das Jobcenter Mietzahlungen ein, so kann der Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt werden, wenn er von der Nichtzahlung Kenntnis hat. Beruft sich der Mieter auf fehlende Kenntnis, so muss er diese nachweisen.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 13.10.2016, Az.: 67 S 285/16
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