Umfassender Erbverzicht gegen Nissan GTR X als Abfindung sittenwidrig

Vereinbart ein Vater mit seinem gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn einen umfassenden Erbverzicht, bei dem der Sohn allein mit einem Sportwagen Nissan GTR X abgefunden werden soll und das Fahrzeug nur dann erhält, wenn er im Alter von 25 Jahren eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert hat, können die Vereinbarungen sittenwidrig und deswegen unwirksam sein. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Das OLG bejahte dort die Sittenwidrigkeit wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der konkreten Vereinbarungen zu Lasten des Verzichtenden.
 
Oberlandesgerichts Hamm, Urteil vom 08.11.2016, Az.: 10 U 36/15
 
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