Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschafts­streit

Eine tätliche Auseinandersetzung im Zuge einer jahrelangen Nachbarschafts­streitigkeit löst keinen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung aus, auch dann nicht, wenn sich das Geschehen während einer beruflichen Tätigkeit abgespielt hat. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016, Az.: L 6 3639/16
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache, Karlsruhe