Gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht bei Nachbarschaftsstreit
Eine tätliche Auseinandersetzung im Zuge einer jahrelangen Nachbarschaftsstreitigkeit löst keinen Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung aus, auch dann nicht, wenn sich das Geschehen während einer beruflichen Tätigkeit abgespielt hat. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016, Az.: L 6 3639/16
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