Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos und kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang
Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung gegen das Abschleppunternehmen.
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016, Az.: 227 C 76/16
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