Kein Anspruch auf Jobcenterleistungen ohne rechtzeitig gestellten Weiterbewilligungsantrag

Stellt ein Bezieher von SGB-II-Leistungen nach Ablauf des Bewilligungszeitraums trotz eines Hinweises des Jobcenters keinen Antrag auf Weitergewährung, hat er keine rückwirkenden Zahlungsansprüche. Dies gilt auch dann, wenn er aufgrund einer Krankheit unverschuldet daran gehindert war, den Antrag fristgemäß zu stellen.
 
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 01.12.2016, Az.: S 10 AS 816/15
 
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