Gast klagt erfolgreich gegen Tabledance-Bar
Er beteuerte, lediglich vier Bier und drei Lapdances bestellt zu haben. Eingezogen wurde jedoch ein vierstelliger Betrag. Das Amtsgericht München hat die Bar zur Rückzahlung verurteilt – auf Grundlage der Aussage eines glaubwürdigen Zeugen.
Das Amtsgericht (AG) München hat eine Tabledance-Bar dazu verurteilt, einem Gast den Großteil der von seinem Konto abgebuchten Summe zurückzuzahlen. Der Barbetreiber habe für die Höhe der Summe keine Belege vorgelegt, teilte das Gericht mit. Daher glaubte das Gericht der Version des Klägers, die auch von Zeugenaussagen gestützt wurde. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
Amtsgericht München, Urteil vom 07.09.2016, Az. 274 C 5270/16
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