Stadt Stuttgart muss Mehrkosten für privaten Platz wegen fehlenden Kitaplatzes erstatten

Der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart dem Kläger, einem 4-jährigen Kind, die Mehrkosten für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz erstatten muss, da sie ihm in den Jahren 2013 und 2014 keinen Platz in einer städtischen Tageseinrichtung zur Verfügung stellen konnte.
 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2016, Az.: 12 S 1782/15
 
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