Reiseveranstalter haftet nicht für Fehlverhalten einer Schmuckmanufaktur

Ein Reiseveranstalter, der im Rahmen einer gebuchten Reise den Besuch einer Schmuckmanufaktur organisiert und durchführt, haftet nicht für ein Fehlverhalten der Schmuckmanufaktur. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 10.06.2016 hervor. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Amtsgericht München, Urteil vom 10.06.2016, Az.: 271 C 8375/16

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