Verletztenrente bleibt trotz Verbesserung der Beinprothese eines Unfallverletzten gleich

Eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung kann nicht allein deshalb herabgesetzt werden, weil der durch den Arbeitsunfall Verletzte eine neue mikroprozessorgesteuerte Beinprothese erhalten hat. Eine qualitativ bessere prothetische Versorgung bewirke in Ansehung der bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit heranzuziehenden MdE Tabellenwerte keine entscheidende Änderung der Verhältnisse.
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.12.2016, Az.: B 2 U 11/15 R
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