VW-Abgasskandal: Käufer eines mit Schummel-Software ausgestatten VW kann Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern
Der Käufer eines mit der Schummelsoftware ausgestatteten VW kann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern, da das Fahrzeug angesichts der manipulativen Software mangelhaft ist. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es nicht. Zudem ist der Sachmangel nicht unerheblich. Ein Schadenersatzanspruch gegen die VW AG besteht dagegen mangels behaupteter Unkenntnis des Vorstands von den Manipulationen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München II hervor.
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016, Az.: 12 O 1482/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe