Mieter ist nicht verantwortlich für Wohnungsschäden nach Polizeieinsatz

Ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, verstößt zwar gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist er dem Vermieter aber nicht zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungsverfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen, wenn sich der dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde liegende Tatverdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht bestätigt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016, Az.: VIII ZR 49/16
 
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