Bundesarbeitsgericht bejaht Mitbestimmung des Betriebsrats bei Facebook-Auftritt des Arbeitgebers

Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite anderen Facebook-Nutzern die Veröffentlichung so genannter Besucher-Beiträge (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
 
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.12.2016, Az.: 1 ABR 7/15
 
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