Anspruch auf Kindergeldbezug erlischt zum Zeitpunkt des im Ausbildungsvertrag genannten Endes
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug enden. Das Gericht stellte im Wesentlichen auf das im Ausbildungsvertrag genannte Ende ab. Auf den Zeitpunkt der Abschlussprüfung komme es nicht an.
Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2016, Az.: 7 K 407/16
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