Ausschluss des Widerrufsrechts für geöffnete Erotikartikel nicht zu beanstanden
Im Onlinehandel mit Sexspielzeug darf das Widerrufsrecht eines Verbrauchers aus Gründen des Gesundheitsschutzes für den Fall ausgeschlossen werden, dass die Verpackung unter Entfernung des angebrachten Hygienesiegels geöffnet wurde.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 22.11.2016, Az.: 4 U 65/159
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