Motorradsturz nach Ausweichmanöver kann als Arbeitsunfall anzuerkennen sein

Weicht ein Motorradfahrer zur Vermeidung eines Zusammenstoßes einem ihm die Vorfahrt nehmenden Fahrradfahrer aus, handelt es sich um eine den Arbeitsunfallversicherungsschutz begründende Rettungshandlung. Das hat das Sozialgericht Dortmund im Fall eines 53-jährigen Motorradfahrers entschieden, dem bei einer privaten Fahrt ein Fahrradfahrer die Vorfahrt nahm und sich infolge des Ausweichmanövers unter anderem Verletzungen der Schultergelenke zuzog.
 
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 02.11.2016, Az.: S 17 U 955/14
 
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