Abrechnung von Mangelbeseitigungsarbeiten auf Stundenlohnbasis: Auftraggeber muss Stundenzettel vorlegen
Lässt ein Auftraggeber Mängel am Werk von einer Drittfirma auf Stundenlohnbasis beseitigen und verlangt er die dadurch entstandenen Kosten vom Auftragnehmer ersetzt, muss er den Arbeitsaufwand näher erläutern, ihn den einzelnen Mängelbereichen zuordnen und zumindest durch Vorlage des Stundenzettels näher konkretisieren. Der Auftragnehmer muss überprüfen können, ob die Maßnahmen der Mängelbeseitigung dienten.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.03.2016, Az.: 16 U 109/15
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