WLAN-Nutzer darf voreingestelltes Routerpasswort grundsätzlich beibehalten
Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion darf das vom Hersteller voreingestellte und auf dem Router angebrachte WLAN-Passwort grundsätzlich unverändert übernehmen und haftet dann nicht für Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über den gehackten Internetanschluss begangen haben. Etwas anderes gilt laut Bundesgerichtshof nur, wenn der Hersteller das Passwort für mehrere Geräte verwendet hat.
Bundesgerichtshof,Urteil vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel
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