Lieferservice für Getränke darf nicht weiter an Sonntagen liefern

Ein Lieferservice für Getränke darf vorläufig an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer mit der Auslieferung von Getränken beschäftigen. Das Verwaltungsgericht Münster hat das von der Bezirksregierung Münster an die Firma “flaschenpost GmbH” gerichtete diesbezügliche Verbot vorläufig bestätigt. Die Ausnahmeregelung vom feiertäglichen Arbeitsverbot für Gaststätten sei bei einem Lieferservice nicht einschlägig.
 
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 18.11.2016, Az.: 1 L 1701/16, nicht rechtskräftig
 
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