Schwarzarbeit begründet keinen vertraglichen Anspruch auf Lohn

Aus Schwarzarbeit kann kein vertraglicher Anspruch auf Lohn hergeleitet werden. Dies bestätigt das Amtsgericht München in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil, nach dem ein Mieter nun seine Wohnung verlieren wird. Er hatte die Miete mit “Ansprüchen” aus geleisteter Schwarzarbeit gegengerechnet.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2015, Az.: 474 C 19302/15
 
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