Stromversorger muss siebenfach höheren Stromverbrauch eines Stromabnehmers beweisen können
Erhöht sich der Stromverbrauch eines Konsumenten ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Stromversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Energieversorgers vorliegt.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 28.10.2016, Az.: 11 O 405/16
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