Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016, Az.: 4 Sa 5/16
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