Waschstraßenbetreiber haftet nicht für Auffahrunfall während Waschvorgangs
Kommt es in einer Waschstraße durch ein Fehlverhalten eines Autofahrers zu einem Auffahrunfall, so haftet dafür nicht der Waschstraßenbetreiber. Denn solche Unfälle sind durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2016, Az.: 52 S 19/16
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