Wasch­straßen­betreiber haftet nicht für Auffahrunfall während Waschvorgangs

Kommt es in einer Waschstraße durch ein Fehlverhalten eines Autofahrers zu einem Auffahrunfall, so haftet dafür nicht der Wasch­straßen­betreiber. Denn solche Unfälle sind durch zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
 
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.10.2016, Az.: 52 S 19/16
 
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