Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2017 geändert

Zum 01.01.2017 wird unter anderem der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder anhand der “Düsseldorfer Tabelle” erhöht. Das gab das Oberlandesgericht Düsseldorf am 07.11.2016 bekannt. Er beträgt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) dann 342 Euro statt bisher 335 Euro, für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) gibt es 393 Euro statt bisher 384 Euro und für Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) sind 460 Euro statt bisher 450 Euro monatlich fällig.
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