Geldbuße und Fahrverbot wegen Teilnahme an illegalem Fahrzeugrennen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen 20-Jährigen Cloppenburger wegen der Teilnahme an einem illegalen Fahrzeugrennen zu einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro sowie zu einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist auch ein “wildes” Rennen von nur zwei Kraftfahrzeugen ein rechtswidriges Rennen im Sinne von § 29 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 04.11.2016, Az.: 2 Ss (OWi) 292/16
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