Keine Lkw-Maut bei solofahrender Sattelzugmaschine
Eine solofahrende Sattelzugmaschine unterfällt nicht der Mautpflicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Voraussetzung, wonach das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sein müsse, sei nicht erfüllt.
Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 14.03.2015, Az.: 14 K 3417/11
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