Verwaltungsgericht untersagt Verwendung von Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Eilrechtschutzverfahren im Einklang mit einer Anordnung der Landesdatenschutzbeauftragen einem als “Knöllchen-Horst” bekannt gewordenen Mann die Verwendung sogenannter Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und ebenso die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 12.10.2016, Az.: 1 B 171/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe