Verwaltungsgericht untersagt Verwendung von Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat in einem Eil­rechtschutz­verfahren im Einklang mit einer Anordnung der Landes­datenschutz­beauftragen einem als “Knöllchen-Horst” bekannt gewordenen Mann die Verwendung sogenannter Dashcams zur Dokumentation des Verkehrsgeschehens untersagt und ebenso die Löschung der datenschutzwidrig angefertigten Videoaufnahmen angeordnet.
 
Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 12.10.2016, Az.: 1 B 171/16
 
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