Bundesgerichtshof bestätigt Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit geringfügigem Lackschaden
Ein Käufer, dem der gekaufte Neuwagen mit einem (geringfügigen) Lackkratzer angeliefert wurde, darf das Fahrzeug “zurückweisen”. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er müsse grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen noch das Fahrzeug abnehmen, bevor der Mangel beseitigt ist, betonte das Gericht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.10.2016, Az.: VIII ZR 211/15
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