Vorformulierte Bankklauseln über pauschales “Mindestentgelt” für geduldete Überziehungen unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein pauschales “Mindestentgelt” für geduldete Überziehungen (§ 505 BGB) zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.10.2016, Az.: XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15
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