Betreiber einer Parkgarage haftet verschuldens­unabhängig für Schäden an dort abgestelltem Pkw

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Betreiber einer Parkgarage für Schäden an einem dort abgestellten Fahrzeug haftet und den Betreiber entsprechend zur Zahlung von Schadensersatz und Nutzungsausfall verurteilt.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 25.10.2016, Az.: 565 C 11773/15
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