Drogenkonsum rechtfertigt fristlose Kündigung eines Lkw-Fahrers
Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin (“Crystal Meth”) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts macht es dabei keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016, Az.: 6 AZR 471/15
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