Kein Absehen vom Fahrverbot aufgrund angedrohter Kündigung des Arbeits­verhältnisses

Droht ein Arbeitgeber im Falle der Verhängung eines Fahrverbots mit der Kündigung des Betroffenen, so begründet dies nach Ansicht des Kammergerichts Berlin für sich genommen kein Absehen vom Fahrverbot. Vielmehr müssen berufliche Nachteile infolge des Fahrverbots hingenommen werden.

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.02.2016, Az.: 3 Ws (B) 95/16

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