Kein Anspruch des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit bei bestehendem Sicherheitsbedürfnisses des Vermieters
Einem Wohnungsmieter steht nur dann ein Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit zu, wenn dem Vermieter kein Anspruch aus dem Mietverhältnis mehr zusteht, wegen dem er sich aus der Sicherheit befriedigen kann. Ein solches Sicherungsbedürfnis kann sich zum Beispiel aus einem bestehenden Nachzahlungsanspruch aus einer Betriebskostenabrechnung ergeben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2016, Az.: VIII ZR 263/14
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe