Kein Anspruch des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit bei bestehendem Sicherheits­bedürfnisses des Vermieters

Einem Wohnungsmieter steht nur dann ein Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit zu, wenn dem Vermieter kein Anspruch aus dem Mietverhältnis mehr zusteht, wegen dem er sich aus der Sicherheit befriedigen kann. Ein solches Sicherungsbedürfnis kann sich zum Beispiel aus einem bestehenden Nach­zahlungs­anspruch aus einer Betriebs­kosten­abrechnung ergeben.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.07.2016, Az.: VIII ZR 263/14
 
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