Unpfändbarkeit von Nacht­arbeits­zuschlägen

Nacht­arbeits­zuschläge sind als Erschwerniszulage im Sinne von § 850 a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) unpfändbar, soweit sie steuerfrei im Sinne von § 3 b des Einkommens­steuer­gesetzes (EStG) gewährt werden und nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
 
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.06.2016, Az.: VII ZB 4/15
 
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