Entziehung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr zulässig

Bei festgestellter Alkoholabhängigkeit setzt die Fahrerlaubnisentziehung nicht voraus, dass der Fahrerlaubnisinhaber alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
 
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.09.2016, Az.: 1 L 784/16.NW
 
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