Anspruch auf Mutterschaftslohn auch bei Beschäftigungsverbot ab Beginn des Arbeitsverhältnisses
Auch wenn für eine schwangere Arbeitnehmerin ab dem ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses ein Beschäftigungsverbot besteht, hat sie Anspruch auf Mutterschaftslohn nach § 11 MuSchG. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden. Auf eine vorherige Arbeitsleistung komme es für den Lohnanspruch bei Beschäftigungsverboten nicht an. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016, Az.: 9 Sa 917/16
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