Mieter kann Miet­aufhebungs­vertrag bei Unter­nehmer­eigenschaft des Vermieters widerrufen

Ein Mieter kann einen Miet­aufhebungs­vertrag gemäß §§ 312c, 312g in Verbindung mit § 355 BGB widerrufen, wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Diesen Umstand hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Allein aus der Anzahl der Wohnungen oder dem Umstand, dass der berufstätige Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt hat, lässt sich noch nicht der Schluss auf eine Unter­nehmer­eigenschaft ziehen.
 
Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.05.2016, Az.: 65 S 151/16
 
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