Mieter kann Mietaufhebungsvertrag bei Unternehmereigenschaft des Vermieters widerrufen
Ein Mieter kann einen Mietaufhebungsvertrag gemäß §§ 312c, 312g in Verbindung mit § 355 BGB widerrufen, wenn es sich beim Vermieter um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Diesen Umstand hat der Mieter darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Allein aus der Anzahl der Wohnungen oder dem Umstand, dass der berufstätige Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt hat, lässt sich noch nicht der Schluss auf eine Unternehmereigenschaft ziehen.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 19.05.2016, Az.: 65 S 151/16
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