Kollision auf Beschleunigungsstreifen oder rechter Fahrspur: Kein Anscheinsbeweis bei Streit über Ort eines Verkehrsunfalls
Kommt es auf einer Autobahn zu einer Kollision zwischen zwei Fahrzeugen und besteht zwischen den beiden Fahrern Streit darüber, ob der Zusammenstoß auf dem Beschleunigungsstreifen oder der rechten Fahrspur stattfand, so scheidet die Annahme eines Anscheinsbeweises, wonach das auf der Beschleunigungsspur befindliche Fahrzeug einen Fahrbahnwechsel vorgenommen habe, aus. Zwar ist dieser Geschehensablauf wahrscheinlich. Dies genügt aber nicht zur Annahme des Anscheinsbeweises.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 29.03.2016, Az.: 16 U 139/15
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