Schutzbriefversicherung eines Automobilclubs haftet nicht für Schäden beim Abschleppen eines Fahrzeugs im Ausland
Bei der Schutzbriefleistung Pannenhilfe kann es zu erheblichen Haftungsunterschieden kommen, je nachdem, ob die Leistung im In- oder aber im Ausland erbracht wird. Ist für das Ausland lediglich Kostenerstattung vereinbart, haftet die Schutzbriefversicherung des Automobilclubs nicht für Schäden, die beim Abschleppen entstanden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Amtsgericht München, Urteil vom 11.01.2016, Az.: 251 C 18763/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe