Schutzbrief­versicherung eines Automobilclubs haftet nicht für Schäden beim Abschleppen eines Fahrzeugs im Ausland

Bei der Schutzbriefleistung Pannenhilfe kann es zu erheblichen Haftungs­unterschieden kommen, je nachdem, ob die Leistung im In- oder aber im Ausland erbracht wird. Ist für das Ausland lediglich Kostenerstattung vereinbart, haftet die Schutzbrief­versicherung des Automobilclubs nicht für Schäden, die beim Abschleppen entstanden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Amtsgericht München, Urteil vom 11.01.2016, Az.: 251 C 18763/15
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