Ein Rentenversicherungsträger darf nach Tod der Versicherten überzahlte Altersrente zurückfordern
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Rentenversicherungsträger die wegen Todes der Versicherten überzahlte Altersrente auch vom mittelbaren Empfänger (hier der bevollmächtigte Sohn der Verstorbenen) der Geldleistung zurückfordern darf.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2016, Az.: S 4 R 6735/13
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