Ein Renten­versicherungs­träger darf nach Tod der Versicherten überzahlte Altersrente zurückfordern

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Renten­versicherungs­träger die wegen Todes der Versicherten überzahlte Altersrente auch vom mittelbaren Empfänger (hier der bevollmächtigte Sohn der Verstorbenen) der Geldleistung zurückfordern darf.
 
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2016, Az.: S 4 R 6735/13
 
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