Knallkörper im Fußballstadion gezündet: Störende Zuschauer haften für Verbandsstrafe

Zuschauer, die in einem Fußballstadion Knallkörper zünden durch die andere Stadionbesucher verletzt werden, können dazu verpflichtet werden, dem Verein, gegen den daraufhin eine Verbandsstrafe verhängt wurde, einen entsprechenden Schadensersatz zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof bejahte damit die Schadens­ersatz­pflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion.
 
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.09.2016, Az.: VII ZR 14/16
 
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