Vermieter kann bei Verletzung von Kontrollpflichten für Infektion durch Legionellen im Trinkwasser haften
Erkrankt der Mieter einer Wohnung wegen Legionellen im Trinkwasser an einer Lungenentzündung, kann er Ansprüche gegen den Vermieter haben, wenn dieser seiner Pflicht zur Untersuchung des Trinkwassers nicht ausreichend nachgekommen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Er weist darauf hin, dass eine Haftung auch für Fälle in Betracht kommt, die vor dem Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung im Jahr 2011 liegen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.05.2015, Az.: VIII ZR 161/14
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