Geschäftsinhaber mit öffentlichem WiFi-Netz haftet nicht für Urheberrechts­verletzungen seiner Kunden

Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechts­verletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 15.09.2016, Az.:
– C-484/14

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