Im Jahr 2011 produzierter Mercedes kann 2012 noch als Neufahrzeug verkauft werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein im Jahre 2011 produzierter Mercedes CL 500 vor Ablauf der Jahresfrist im Jahre 2012 noch als Neufahrzeug zu verkaufen sein kann.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.08.2016, Az.: 28 U 140/15
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