Recht zur Reisepreisminderung aufgrund Baulärms, Käfern im Zimmer und unzureichend gefülltem Buffet

Baulärm, Käfer im Zimmer sowie ein unzureichend gefülltes Buffet können eine Reisepreisminderung in Höhe von 30 % rechtfertigen. Zudem ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Mehrkosten aufgrund eines Umzugs in einem hochwertigeren Hotel zu ersetzen, wenn er seine Pflicht zur Abhilfe der Reisemängel verletzt.

Amtsgericht München, Urteil vom 06.04.2016, Az.: 274 C 18111/15

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