Kein Schadenersatz für Eishockey-Profi wegen unberechtigter Dopingsperre
Ein Eishockey-Profi ist nach einer unberechtigten Dopingsperre mit seiner Schadenersatzklage gegen seinen Verein erfolglos geblieben. Ein etwaiges Fehlverhalten der Ärzte, die der Nationalen Anti-Doping Agentur eine medizinische Ausnahmegenehmigung für ein Medikament nicht gemeldet hatten, sei dem Club nicht zurechenbar, so das Arbeitsgericht Düsseldorf.
Der Verein hafte auch nicht für im Zusammenhang mit der Dopingssperre getätigte Äußerungen seines Geschäftsführers über den Spieler, weil letzterer den Ursachenzusammenhang zwischen behaupteter Pflichtverletzung und etwaigen Schäden nicht dargelegt habe.
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.09.2016, Az.: 4 Ca 7518/15, nicht rechtskräftig
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